Anmeldung
6. bis 10. Jahrgangsstufe
Auf dieser Seite wird erklärt, wie Sie Ihr Kind anmelden, wenn es in die Jahrgangsstufen 6. bis 10. aufgenommen werden soll.
Wie läuft die Anmeldung ab?
Schritt 1
Kontaktieren Sie unser Sekretariat bitte telefonisch und vereinbaren Sie einen Termin, zu dem Sie persönlich bei uns in der Schule vorbeikommen. Sofern Sie Ihr Kind für das neue Schuljahr anmelden möchten, sollte die Terminvereinbarung Mitte Juni bis spätestens Ende Mitte Juli erfolgen.
Schritt 2
Füllen sie nach Möglichkeit bitte bereits vorab die im Falle Ihres Kindes notwendigen Dokumente aus:
- Anmeldeformular Schule
- Erklärung zum Sorgerecht (betrifft getrennt lebende Erziehungsberechtigte mit gemeinsamen Sorgerecht)
- Informationsschreiben zum Schulstart im September
- Einwilligungserklärung Datenschutz
- Infoschreiben zum Datenschutz - Veröffentlichung personenbezogener Daten
- Infoschreiben zum Datenschutz – Schulmanager
- Infoschreiben zum Datenschutz – BayernCloud Schule
- Infoschreiben zum Religionsunterricht
- Antrag Teilnahme EV/KR – Religionsunterricht für Konfessionslose
- Antrag Teilnahme Orthodoxe am EV/KR -Religionsunterricht
- Infoschreiben zur Beantragung von Fahrkarten
- Nachteilsausgleich/Notenschutz - Allgemeine Hinweise zur Beantragung (auch LRSt)
- Antragsformular Nachteilsausgleich/Notenschutz bei dauerhaften Einschränkungen
- Antragsformular Nachteilsausgleich/Notenschutz bei LRSt
- Ansprechperson bei LRSt: Schulpsychologin
- Ansprechpersonen bei dauerhaften Beeinträchtigungen: Schultandem für Inklusion
Schritt 3
Sie kommen zum vereinbarten Termin in die Schule und bringen folgende Unterlagen zwingend mit:
- unterschriebenes Anmeldeformular
- das letzte Jahreszeugnis (bei Wechsel von Mittelschule oder Gymnasium)
- Geburtsurkunde
- ggf. Sorgerechtsbeschluss
- Impfbuch (entfällt, wenn der Impfschutz bereits an der vorherigen Schule nachgewiesen wurde)
- Einwilligungserklärung zum Datenschutz
Optionale Unterlagen:
- ggf. Einwilligungserklärung bei getrenntlebenden Erziehungsberechtigten mit gemeinsamen Sorgerecht
- ggf. unterschriebener Antrag zur Erstattung von Fahrtkosten durch die Kommune (nicht der VGN-Antrag)
- ggf. Bescheinigung/Unterlagen/Antrag bei Lese-Rechtschreibstörung oder einem sonderpädagogischen Förderbedarf