KLASSEN MIT IPAD
Die Klassen der Jahrgangsstufen 7-10 nehmen bei uns an der „Digitalen Schule der Zukunft“ teil.
Die Schüler und Schülerinnen verwenden im Unterricht ein eigenes iPad. Für das elternfinanzierte iPad gibt es eine staatliche Förderung von bis zu 350 Euro.
Durch die „Digitale Schule der Zukunft“ werden die Schüler und Schülerinnen mit modernen und motivierenden Werkzeugen auf ihre Zukunft vorbereitet. Besucht Ihr Kind eine der oben genannten Jahrgangsstufen, erhalten Sie hier die wichtigsten Informationen zu unseren Klassen mit iPads.
MindestKriterien für die Anschaffung
- iPad ab 9. Generation
- Betriebssystem: iPadOS 15 oder neuer
- Kapazität: mind. 64 GB Speicher
- Konfiguration zur Einbindung in das schulische MDM-System (DEP-fähig!)
- Kauf der iPad-Manager-Lizenz bei ACS-Group
- Eingabestift
- mobile Tastatur
Achtung: Geräte der Pro-Serien und Cellular-Geräte werden NICHT GEFÖRDERT!
Wo kann ich die Geräte kaufen?
Um Ihnen die Anschaffung zu erleichtern, haben wir mit der ACS Group GmbH in Ottobrunn einen zuverlässigen Partner gefunden. ACS richtet einen Web-Shop bis 14.11.2025 speziell für den Bedarf an unserer Schule ein. Dort finden Sie die von uns empfohlene Geräteauswahl sowie weiteres Zubehör. ACS ist Apple-Zertifizierter-Händler und übernimmt die Einbindung in das schulische MDM. Die erforderliche kostenpflichtige iPad-Manager-Lizenz wird im Bestellvorgang mit angezeigt.
Das Angebot wurde so gewählt, dass unterschiedliche Preisvorstellungen möglich sind. Apple-Bildungsrabatte sind bereits berücksichtigt, Sie müssen keine weiteren Nachweise hochladen.
Sie erreichen den ACS-Shop der Schule unter:
https://jkr-bayreuth.tabletklasse.de
Die Auslieferung der Geräte erfolgt unter Berücksichtigung der derzeitigen Lieferzeiten direkt an unsere Schule. Dort erhalten die Schülerinnen und Schüler ihre Geräte im Unterricht.
Selbstverständlich können Sie das Gerät für Ihr Kind auch bei einem anderen Händler Ihrer Wahl beziehen. Beachten Sie dabei aber bitte unbedingt, dass die geforderten Mindestkriterien erfüllt sein müssen, um eine Förderfähigkeit nicht zu gefährden.
Falls bereits ein geeignetes Gerät vorhanden ist, kann dieses – nach vorheriger Prüfung – über ACS eingebunden werden. Die Einbindung eines solchen Geräts kostet rund 30 € und setzt voraus, dass das iPad an ACS nach Ottobrunn eingesendet wird. Detaillierte Informationen zum Ablauf erhalten Sie nach der Bestellung:
Die erforderliche nachträgliche DEP-Registrierung kann über unseren Schulshop erworben werden und ist unter dem Reiter „Verwaltung Bestandsgerät“ zu finden. Bei Bestellung eines iPads über den Schulshop entfällt dieses zusätzliche Vorgehen – das Gerät wird automatisch und kostenlos vorbereitet und eingebunden.
Für die Nutzung eines iPads im schulischen Kontext darf das Gerät nicht älter als zwei Jahre sein.
Bitte beachten Sie, dass auch für Bestandsgeräte (Geräte, die Sie bereits besitzen), die in das schulische Verwaltungssystem eingebunden werden, die kostenpflichtige iPad-Manager-Lizenz der ACS-Group gekauft werden muss.
Wie werden die Geräte finanziert?
Die Geräte werden von den Erziehungsberechtigten gekauft und befinden sich daher in Ihrem Eigentum. Ihr Kind kann das Gerät für schulische und – soweit dies die schulische Nutzung nicht beeinträchtigt – auch für private Zwecke nutzen. Für den Kauf der Geräte können Sie eine Förderung des Freistaates Bayern in Höhe von bis zu 350 € erhalten, wenn Ihr Gerät alle oben genannten Förderkriterien erfüllt.
Grundsätzlich ist auch eine Ratenzahlung möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Finanzierung über den Schulshop vollständig förderfähig ist. Andere Finanzierungsangebote über andere Händler oder Banken erfüllen unter Umständen nicht die Voraussetzungen für die Förderung. Hierbei muss bis zur Antragstellung mindestens ein Betrag von 350 Euro über die Raten gezahlt worden sein oder eine Sondertilgung vor Antragstellung vorgenommen werden.
Wie bekomme ich eine Förderung?
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie bis spätestens 9 Monate nach dem Kauf (Ausschlussfrist) einen entsprechenden Online-Antrag beim Landesamt für Schule (LAS) stellen. Das Online-Formular und Informationen zum Ausfüllen finden Sie unter:
Der Antrag auf Förderung ist von den Eltern nach dem Kauf des Gerätes und dem Erhalt der Rechnung (nicht der Bestellbestätigung) digital zu stellen. Bitte beachten Sie, dass der Zeitpunkt des Kaufs für Schülerinnen und Schüler der diesjährigen 7. Klassen ab Juli 2025 ist. Vorher beschaffte Geräte oder Zubehör sind nicht förderfähig, dürfen aber benutzt werden, sobald sie ins MDM-System der Schule eingebunden wurden (siehe weiter oben).
Förderfähig sind das iPad selbst, der Stift und die Tastatur(-hülle). Bitte addieren Sie die Bruttobeträge dieser drei Komponenten und geben diese im Förderantrag an.
Wichtig: für den Antrag werden die Belege zum Kauf (Rechnung bzw. Kassenbon) und der Zahlungsnachweis benötigt, bitte bewahren Sie diese daher gut auf! Enthält die Rechnung einen Namen, muss diese auf den Namen der Erziehungsberechtigten ausgestellt sein. Bitte beachten Sie, dass wir als Schule nicht unmittelbar in die Abwicklung und Bearbeitung der Anträge eingebunden sind. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat jedoch zugesichert, dass die Auszahlung nach Antragstellung möglichst rasch, d. h. innerhalb weniger Wochen, erfolgen soll. Beim Kauf über den Schulshop von ACS ist die Rechnung gleichzeitig Kauf- und Zahlungsnachweis und somit als einziger Nachweis für den Förderantrag ausreichend. Es muss in diesem Fall nur ein Dokument hochgeladen werden.
Unvollständig gestellte Anträge (zum Beispiel ohne Rechnung) werden ohne Rückfragen abgelehnt und müssen für den Erhalt der Förderung neu gestellt werden.
Wie werden die Geräte verwaltet?
Die Geräte werden von ACS primär für die pädagogische Verwendung im schulischen Alltag vorbereitet und in die bestehende technische Peripherie der Schule (MDM) eingebunden. Dies geschieht durch ein spezielles Profil, welches während der üblichen Unterrichtszeiten auf Ihrem Gerät geschaltet ist und auf die Anforderungen unserer Schule gezielt abgestimmt wurde. Es bildet die Grundlage für ein didaktisch sinnvolles und datenschutzkonformes Arbeiten in der Schule. Eine zusätzliche Anmeldung mit (privaten) E-Mail-Adressen oder einer Apple-ID ist dafür nicht notwendig.
Beim Verlassen der Schule nehmen wir die Geräte selbstverständlich aus unserer Verwaltung und Sie erhalten volle Zugriffsrechte.
Weitere Informationen zum Projekt
Auf der Internetseite des Kultusministeriums zum Projekt „Digitale Schule der Zukunft“ finden Sie Informationen zur Anschaffung, Förderung und Medienerziehung.
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